Ratgeber

Airbag entsorgen – gefährlicher Abfall beim Verschrotten

Airbag entsorgen ist Pflicht: Airbags und Gurtstraffer, die nicht entschärft wurden, gelten beim Verschrotten als gefährlicher Abfall. Hier behandeln wir den Abfallschlüssel, was die Vorschriften verlangen und wie Sie die pyrotechnischen Bauteile korrekt handhaben und dokumentieren.

Sind Airbags gefährlicher Abfall?

Ja, bis sie entschärft sind. Nicht ausgelöste pyrotechnische Bauteile – Airbags und Gurtstraffer – gelten als gefährlicher Abfall und müssen als eigene Risikokategorie behandelt werden.

Welcher Abfallschlüssel gilt?

Nicht ausgelöste pyrotechnische Bauteile fallen unter den Abfallschlüssel 16 01 10* (explosive Teile wie Airbags). Das Sternchen kennzeichnet gefährlichen Abfall.

Muss die Handhabung dokumentiert werden?

Ja. Sie müssen nachweisen können, dass die pyrotechnischen Bauteile behandelt und entschärft wurden – Grundlage für interne Kontrolle und Aufsicht. BlastBox speichert die Dokumentation automatisch.

Sind sie nach dem Auslösen kein gefährlicher Abfall mehr?

Sobald ein Airbag oder Gurtstraffer kontrolliert ausgelöst ist, enthält er keine aktive Sprengladung mehr und das Risiko ist beherrscht. Das restliche Material kann dann in den normalen Verwertungsfluss.

Wie handhabt man sie bis dahin sicher?

Lagern und handhaben Sie nicht ausgelöste Bauteile vorsichtig und lösen Sie sie kontrolliert mit dem richtigen Werkzeug aus. BlastBox löst Airbags und Gurtstraffer sicher aus, im Fahrzeug oder ausgebaut.

Gefährlichen Abfall korrekt handhaben mit BlastBox

BlastBox entschärft Airbags und Gurtstraffer und dokumentiert die Arbeit – damit die Handhabung sicher und nachvollziehbar ist.